Mitgliedschaft: Kündigung der Mitgliedschaft (Austritt)
Die Kündigung kann jederzeit mitgeiteilt werden und wird immer per Ende des Kalenderjahres erfasst. Der Mitgliederbeitrag des laufenden Kalenderjahres ist in jedem Fall noch geschuldet. Einzige Ausnahme ist der Todesfall (in diesem Fall wird die Kündigung per sofort erfasst - bitte unter Bemerkungen erfassen).