Mitgliedschaft: Kündigung der Mitgliedschaft (Austritt)

Die Kündigung kann jederzeit mitgeiteilt werden  und wird immer per Ende des Kalenderjahres erfasst. Der Mitgliederbeitrag des laufenden Kalenderjahres ist in jedem Fall noch geschuldet. Einzige Ausnahme ist der Todesfall (in diesem Fall wird die Kündigung per sofort erfasst - bitte unter Bemerkungen erfassen).

Ich kündige hiermit meine Mitgliedschaft per Ende des laufenden Kalenderjahres. Den Mitgliederbeitrag werde ich, sofern noch nicht geschehen, einbezahlen. Ab Ende des Kalenderjahres werde ich nicht mehr an den Aktivitäten des Seniorenvereins teilnehmen und werde auch keine Nachrichten des Seniorenvereins mehr erhalten. (Ausnahme Todesfall: bitte unter Bemerkungen erwähnen).